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Anpassung der Realsteuerhebesätze -
Neue Gebührenbescheide 2024

Hebesatzanpassung zum 01.01.2024

Für die Gemeinde Neuenkirchen werden die Hebesätze gemäß Haushaltssatzung 2024 wie folgt festgesetzt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B steigt von bisher 370 % auf 450 %, der Hebesatz für die Gewerbesteuer steigt von 370% auf 400 %.

Warum sich der Rat der Gemeinde Neuenkirchen zu diesem Schritt entschlossen hat, möchten wir Ihnen nachfolgend stichpunktartig erläutern:

  • Die letzte Erhöhung der Realsteuern liegt bereits 10 Jahre zurück, und erfolgte im Jahr 2014 von seinerzeit 330% auf 370%.
  • Steigerung des Verbraucherpreisindex 2014 bis 2023 in Höhe von rd. 23,5%.
  • Zuschussbedarf für die gemeindlichen Kindertagesstätten liegt 2024 bei rd. 1,36 Mio. €                        (2010 = 836.600 €)
  • Erhöhte Kreisumlagezahlungen (2016 = 2,4 Mio. €, 2024 = 3,7 Mio. €)
  • Zinsentwicklung von Nullzinsphase auf derzeit ca. 4,5%.
  • Erhöhtes Budget für Sanierung von Straßen und Wegen. In den vergangenen 10 Jahren wurden durchschnittlich 170.000 € investiert.

Die geänderten Beträge für 2024 werden Ihnen demnächst per Bescheid mitgeteilt.

Bitte denken Sie bitte daran, dass ggf. vorhandene Daueraufträge bei ihrer Bank nach Erhalt des neuen Bescheides auf die richtigen Beträge zu ändern sind. Falls Sie der Gemeinde Neuenkirchen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die geänderten Beträge automatisch zu den bekannten Fälligkeiten abgebucht.


Ansprechpartner:

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