Wahlen
© pixabay.com

Wahlen

Allgemeine Informationen zu Wahlen

  • Warum gibt es in Deutschland regelmäßig Wahlen?

    Freie und faire Wahlen sind Grundvoraussetzung für jede Demokratie. Sie sind ein zentrales Instrument politischer Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger. Im deutschen Grundgesetz ist festgeschrieben, dass die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.

  • Welche Grundregeln gelten bei Wahlen in Deutschland?

    Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben unabhängig etwa von ihrem Geschlecht oder ihrem Einkommen ein Stimmrecht, ihre Wahlentscheidung darf nicht beeinflusst werden – und jede Stimme zählt gleich viel. Bei Bundestagswahlen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, in einzelnen Bundesländern darf bei Landtagswahlen und Kommunalwahlen ab 16 gewählt werden. Die geheime Wahl garantiert, dass jede Wählerin und jeder Wähler unbeobachtet allein abstimmen kann.

  • Wie oft wird in Deutschland gewählt?

    Der Deutsche Bundestag wird in der Regel alle vier Jahre gewählt. In den 16 Bundesländern finden üblicherweise alle fünf Jahre Wahlen statt. Dazu kommen Kommunalwahlen, meist ebenfalls alle fünf Jahre, zum Beispiel für die Stadtparlamente.

  • Wie wird der deutsche Bundespräsident gewählt?

    Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern alle fünf Jahre von der Bundesversammlung. Die Bundesversammlung besteht aus den Abgeordneten des Bundestags sowie einer gleich großen Zahl von Delegierten, die von den Landesparlamenten gewählt werden. Diese Delegierten können auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein – zum Beispiel Künstler oder Wissenschaftler.

  • Was ist eine Landtagswahl?

    Bei einer Landtagswahl wählen die Menschen in einem Bundesland ihre politischen Vertreterinnen und Vertreter. Die Landtage sind die Parlamente der Bundesländer. Lediglich in den Stadtstaaten heißen sie anders: Abgeordnetenhaus in Berlin und Bürgerschaft in Bremen und Hamburg.

  • Wer wählt die Landesregierung?

    Die Bürgerinnen und Bürger des Landes wählen die Abgeordneten des Landtags. Diese wählen dann den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin. Er oder sie stellt eine Landesregierung aus Ministerinnen und Ministern zusammen. In der Regel können Parteien sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene nicht alleine regieren, sie müssen sich eine oder mehrere weitere Parteien als Koalitionspartner suchen.

Ansprechpartner

Keine Mitarbeitende gefunden.

Wahlergebnisse

Layout 1
Layout 1