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Schiedspersonen

Schiedsamt der Gemeinde Neuenkirchen

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter richtet jede Gemeinde ein oder zwei Schiedsämter ein. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen, die ehrenamtlich tätig sind.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, für die nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind, führt das Schiedsamt als Gütestelle das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie aus Ehrverletzungen durch.

Allgemeine Informationen zu gemeindlichen Schiedsämtern in Niedersachsen finden Sie unter Nds. Justizministerium

Kontakt

André Kardas

Rutenmühler Straße 57

29643 Neuenkirchen OT Brochdorf

Tel.: 0152 56 47 1037