An der Oberschule anmelden
Leistungsbeschreibung
Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10 und ist eine inklusive Schule. Sie kann mit oder ohne ein gymnasiales Angebot geführt werden. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben
- jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6),
- jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder
- überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50% des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet)
erteilt werden.
Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.
Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Überwiegend schulzweigbezogener Unterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten Schulzweigen (Hauptschulzweig, Realschulzweig, evtl. Gymnasialzweig) unterrichtet werden können oder im nichtgymnasialen Angebot der Unterricht überwiegend schulformbezogen erteilt wird.
Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.
Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsausbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Oberschule der Hauptschulabschluss und der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erworben werden.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt.
Eine Oberschule kann als offene, teilgebundene und voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung an einer Oberschule muss direkt bei der Oberschule abgegeben werden, die das Kind besuchen soll. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können.
Anmeldungen im laufenden Schuljahr erfolgen bei einem Schulformwechsel in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).
Je nach Schulträger kann die Anmeldung auch über das Formular des Schulträgers erfolgen
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule oder an die Schule, bei der Sie Ihr Kind anmelden wollen
Voraussetzungen
- Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Schuljahrgang 5 auf).
- Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Oberschule angemeldet haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verpflichtend:
- Anmeldeformular der aufnehmenden Oberschule. Sie können sich das Formular in der Schule vorher abholen oder Sie erhalten es direkt bei der Anmeldung. In der Regel kann man das Formular auch auf der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
- Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Jahrgangs zum Anmeldetermin und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
- ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
nach Rücksprache mit der Schule:
- ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in der Grundschule, d.h. ggf. mitbringen)
- ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
- ggf. Schwimmabzeichen
- ggf. Geburtsurkunde des Kindes
- ggf. Meldebescheinigung
- ggf. Sorgerechtsbescheinigung
- ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien für das nächste Schuljahr
- Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.
Bearbeitungsdauer
Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.
Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
insb. §10
- Runderlass Die Arbeit in der Grundschule
RdErl. D.MK v. 01.08.2020 – 32.5 – 81020 – VORIS 22410
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorf-schulen (AVO - Sek I)
vom 7. April 1994 i.d.F. v. 03.05.2016
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Anträge / Formulare
- Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
- Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z.B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Oberschule (z. B. Hauptschule an Oberschule, Gymnasium an Oberschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Oberschule nach Umzug (z. B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.
Kurztext
- Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme in die Oberschule
- Anmeldung findet direkt in der Oberschule statt.
- Die Eltern entscheiden, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden.
- Es gibt feste Anmeldetermine, die von der Schule festgelegt werden.
- In der Grundschule beraten die Lehrkräfte die Eltern zweimal im 4. Schuljahr, welche weiterführende Schule am besten für das Kind geeignet ist.
- Es gibt eine Informationsveranstaltung in der Grundschule am Ende des 3. Schuljahres oder zu Beginn des 4. Schuljahres über die weiterführenden Schulen.
- Zuständig für die Anmeldung sind die Eltern.
- Der Schulträger legt fest, ob es Einzugsbereiche (Schulbezirke) gibt.
- Gibt es nur eine Oberschule im Schulbezirk, dann gibt es bezüglich dieser Schulform keine Wahlfreiheit, d. h. das Kind kann nur in diese Oberschule gehen. Alternativ kann auch eine Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder eine Gymnasium gewählt werden.
Typisierung
4
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.