Vorsicht und Rücksicht beim Silvesterfeuerwerk
Um das Jahr 2026 gesund zu erreichen, sollte man sich nicht dazu verleiten lassen, verbotenes Silvesterfeuerwerk ohne BAM-Zulassungszeichen zu verwenden.
Die Verwendung von illegal eingeführten Raketen und Knallern kann im schlimmsten Fall lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben bedeuten. Ebenfalls ist die Einfuhr von nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenen Feuerwerk nach dem Sprengstoffgesetz verboten.
Weiterhin ist die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten. Bei einem Brandunglück durch Himmelslaternen kann die Verwendung mindestens als fahrlässige Brandstiftung geahndet werden. Ein grundsätzliches Verbot des Zündens von Raketen und Böllern in der unmittelbaren Nähe von brandgefährdeten Gebäuden mit Reet oder Strohdächern ist genauso zu beachten wie das Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen (§ 23 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Die „unmittelbare Nähe“ umfasst einen Abstand von 200 Metern.
Grundsätzlich dürfen in der Zeit vom 31. Dezember 2025, 00:00 Uhr, bis zum 1. Januar 2026,
24:00 Uhr, Feuerwerkskörper gezündet werden.
Zu Ihrer und der Sicherheit Ihrer Mitmenschen sollte grundsätzlich Folgendes beachtet werden:
• Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
• Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
• Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
• Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
• Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
• Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
• Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
• Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Die Gemeinde Neuenkirchen wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern
einen guten Start in das Jahr 2026
Carlos Brunkhorst
