Regenwasserkanal Vorarbeiten Baugebiet Stichter See

Presseinformation der Heidjers Stadtwerke

Kabenstraße vom 11. Juli bis Mitte August abschnittsweise halbseitig gesperrt – Vorarbeiten für Baugebiet Stichter See – Anliegerverkehr bleibt frei 

Vom 11. Juli bis Mitte August verlegen die Heidjers Stadtwerke einen neuen Regenwasserkanal in der Kabenstraße in Neuenkirchen. Im Auftrag des kommunalen Unternehmens bringt die Firma Eimer Bau GmbH dort in den nächsten Wochen auf einer Länge von circa 55 Metern die neuen Rohre mit 50 Zentimeter Innendurchmesser ein. Mit den Arbeiten schaffen die Heidjers Stadtwerke die Voraussetzungen, um das neue Baugebiet Stichter See an das bestehende Entwässerungssystem anschließen zu können. Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet sollen noch in diesem Jahr beginnen. „Zukünftig wird durch die zusätzlichen versiegelten Flächen im neuen Wohngebiet mehr Niederschlagswasser anfallen, das durch die Versiegelung nicht versickern kann. Damit das gerade bei Starkregen nicht zu Überschwemmungen führt, schaffen wir mit der Maßnahme die erforderlichen Kapazitäten im bestehenden Regenwassernetz“, erklärt Philipp Rosenthal, Abteilungsleiter für Gas und Wasser der Heidjers Stadtwerke. Mit dem neuen Verbindungsstück in der Kabenstraße verändern die Heidjers Stadtwerke die Fließrichtung des Wassers. Dieses ermöglicht, dass das Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet künftig direkt über die Kabenstraße und die Frielinger Straße in das Regenrückhaltebecken am Schröers-Hof fließt. Von dort aus kann es in den Hahnenbach eingeleitet werden. Im Vorfeld der jetzigen Baumaßnahme haben die Heidjers Stadtwerke bereits im Sommer 2023 den Regenwasserkanal in der Frielinger Straße neu verlegt. Für die Zeit der Arbeiten ist der Bauabschnitt in der Kabenstraße zwischen den Einmündungen der Straßen Am Schützenhold und Waldwinkel halbseitig gesperrt, aber weiterhin in beide Richtungen befahrbar. Mit Einschränkungen ist zu rechnen. Anwohnerinnen und Anwohner wurden durch die ausführende Firma vorab informiert. Für sie bleibt die Zufahrt zu ihren Grundstücken frei.