Rauchen und offenes Feuer
Rauchen und offene Feuer
In Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon ist es verboten,
in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen.
Es gilt Folgendes zu beachten:
- Grillen ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Grillplätzen erlaubt.
- Waldwege sind für Lösch- und Rettungskräfte freizuhalten.
- Melden Sie jeden Waldbrand sofort unter der Notrufnummer 112.
- Werfen Sie keine Zigarettenkippen aus dem Fahrzeug.
- Stellen Sie keine Fahrzeuge mit Katalysatoren über trockenen Grasflächen ab.
Verstöße gegen diese Regelung des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (§ 35 NWaldLG) gelten als Ordnungswidrigkeiten und können entsprechend geahndet werden.
