Grüngutmarken wieder erhältlich


Die Gemeinde Neuenkirchen wird auch in diesem Jahr wieder an diejenigen Grundstückseigentümer, vor deren Grundstück mehrere großkronige Laubbäume stehen, Grüngutmarken für die Entsorgung des Laubanfalles herausgeben.

Gemeint ist hier wieder sogenanntes „öffentliches Laub“ von den Laubbäumen, die im öffentlichen Seitenraum stehen.

Die Ausgabe der Grüngutmarken erfolgt ab Montag, dem 19. Oktober 2026 im Rathaus, am Empfangs-thresen oder im Zimmer Nr. 104, Fachgruppe Bauen, Hauptstr. 1/3, 29643 Neuenkirchen.

Da die Grüngutmarken zahlenmäßig begrenzt sind, wird die Ausgabe der Marken von der Anzahl und Größe der Bäume abhängig sein.

Die Möglichkeit der Laubentsorgung besteht über den Landwirt Sven Riechelmann, Ortschaft Sprengel, an der L 171 zwischen Sprengel und Kempen, zu folgenden Zeiten:

Samstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr,

montags und mittwochs in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

freitags in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Es besteht auch die Möglichkeit, das Grüngut ganzjährig zu den Wertstoffhöfen der Abfallwirtschaft Heidekreis in Hillern und Honerdingen an den Werktagen zu den regulären Öffnungszeiten zu liefern.

Weitere Informationen zur Grüngut- und Strauchschnittentsorgung entnehmen Sie bitte der Broschüre der Abfallwirtschaft Heidekreis oder von deren Homepage: AHK-Heidekreis.de

Allgemeiner Hinweis für alle Grüngutentsorger:

Das Personal an der Grüngutannahmestelle nimmt das Grüngut nur an, wenn mit einer Bank-/Kreditkarte oder mit einer Grüngutmarke bezahlt wird. Eine Bargeldzahlung ist nicht gestattet.